Neugründung

So geht’s

Im Grundgesetz ist uns allen das Recht zur Gründung einer Schule zugesichert. Es handelt sich dabei sogar um ein unveränderliches Grundrecht! Es hat den glei-chen Verfassungsrang wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit oder die Freiheit der Berufswahl.

Jedes Bundesland ist deshalb grundsätzlich verpflichtet, die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft zu bewilligen. Die Regeln und die Praxis, nach denen die Genehmigung tatsächlich erteilt wird, weichen allerdings zum Teil erheblich voneinander ab. Dies hat nicht nur mit der jeweils geltenden Rechtslage zu tun, sondern auch mit der bildungspolitischen Haltung der jeweiligen Landesregierung und dem Agieren einzelner Behörden sowie deren Mitarbeiter*innen.

Schulgründung ist politisches Handeln

Es gibt meist vielfältige Gründe für die Unterstützung wie auch die Ablehnung von Initiativen, die eine neue Schule gründen wollen. Steht in Aussicht, dass eine Schule im Dorf erhalten oder wiedereröffnet werden kann, oder wenn die vorhandenen Schulen ohnehin gesichert sind und großen Zulauf von Eltern und Kindern haben, dann werdet ihr wahrscheinlich eher Unterstützung finden. Sieht eine Gemeinde, Stadt, Kreis oder Landesregierung „ihre“ Schulen – d.h. die in Öffentlicher Trägerschaft – eher als gefährdet, dann braucht es deutlich mehr Anstrengung und Überzeugungskraft um erfolgreich zu sein. Nehmt Kontakt zu den Entscheidungsträger*innen (Gemeinderät*innen, Bürgermeister*innen, Landtagsabgeordneten etc.) auf und versucht herauszufinden, was deren aktuelle Haltung zu Schulen in privater Trägerschaft ist. Bindet Sympathisant*innen frühzeitig in den Gründungsprozess ein.
 
Mit der UN-Kinderrechtskonvention gibt es eine global gültige, politische Vereinbarung, die für die Gestaltung Freier Alternativschulen von besonderer Bedeutung ist. Wir fühlen uns in besonderer Weise verpflichtet, das Bildungsrecht, das Selbstbestimmungsrecht und die Schutzrechte aller Kinder und Jugendlichen in unseren Schulen in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen.
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Beratungs- und Unterstützungsangebote

Was bietet der BFAS Gründungsinitiativen

Informationen zum Genehmigungsverfahren An welche Behörden müssen wir uns wenden? Welche Voraussetzungen gibt es? Hinweise zum zeitlichen Ablauf Beratung bei der Konzeptentwicklung Unterstützung bei der Strukturierung Wichtiges für die Genehmigungsbehörden...

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Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein ist die Zustimmung zu den Grundsätzen, Thesen und Resolutionen der Freien Alternativschulen und der Zusammenschluss als gemeinnützig anerkannte Körperschaft.