Im Grundgesetz ist uns allen das Recht zur Gründung einer Schule zugesichert. Es handelt sich dabei sogar um ein unveränderliches Grundrecht! Es hat den glei-chen Verfassungsrang wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit oder die Freiheit der Berufswahl.
Jedes Bundesland ist deshalb grundsätzlich verpflichtet, die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft zu bewilligen. Die Regeln und die Praxis, nach denen die Genehmigung tatsächlich erteilt wird, weichen allerdings zum Teil erheblich voneinander ab. Dies hat nicht nur mit der jeweils geltenden Rechtslage zu tun, sondern auch mit der bildungspolitischen Haltung der jeweiligen Landesregierung und dem Agieren einzelner Behörden sowie deren Mitarbeiter*innen.
Informationen zum Genehmigungsverfahren An welche Behörden müssen wir uns wenden? Welche Voraussetzungen gibt es? Hinweise zum zeitlichen Ablauf Beratung bei der Konzeptentwicklung Unterstützung bei der Strukturierung Wichtiges für die Genehmigungsbehörden...
Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein ist die Zustimmung zu den Grundsätzen, Thesen und Resolutionen der Freien Alternativschulen und der Zusammenschluss als gemeinnützig anerkannte Körperschaft.